Straßenreinigungsgebühr


Leistungsbeschreibung


Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Für die maschinelle Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege erhebt die Gemeinde Twist eine Gebühr von den Eigentümern der Grundstücke, die an die zu reinigende Straße grenzen.

Für Fragen rund um die Straßenreinigung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden sich bitte direkt an einen der Ansprechpartner.

Welche Gebühren fallen an?


Für die maschinelle Straßenreinigung wird eine jährliche Gebühr erhoben. Gebührenmaßstab ist die Quadratwurzel aus der amtlichen Fläche der Grundstücke, die an die zu reinigenden Straßen anliegen (Quadratwurzelmaßstab). Bei diesem Gebührenmaßstab haben Zufälligkeiten, die sich aus der Form der Grundstücke, ihrer Ausrichtung oder Lage zur Straße, keinen Einfluss auf die Gebührenhöhe und gewährleisten so, die von der Rechtsprechung geforderte Einhaltung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes.

Derzeit beträgt die Gebühr 0,72 € je Meter Straßenfront pro Jahr.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage


Straßenreinigungssatzung

Kontakt

  • Fachbereich 3 - Ordnung, Arbeit und Soziales