Abmeldung bei Wegzug ins Ausland


Leistungsbeschreibung


Wer ins Ausland verzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden.

Dies gilt auch, wenn die Person mehrere Wohnungen hat (Haupt- und Nebenwohnung) und aus einer Wohnung auszieht. Die Abmeldung kann sowohl bei der Meldebehörde der Hauptwohnung als auch bei der Meldebehörde der Nebenwohnung erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Benötigt wird lediglich ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass etc.)

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an. Bei einer verspäteten Abmeldung kann ein Bußgeld verhängt werden.

Welche Fristen muss ich beachten?


Zwei Wochen nach Auszug

Kontakt

  • Bürgerbüro

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Frau Gottschlich
  • Sachbearbeiter/in Frau Berens
  • Sachbearbeiter/in Frau Janning-Backs
  • Sachbearbeiter/in Frau Drees