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Abmeldung bei Wegzug ins Ausland


Leistungsbeschreibung

Wer ins Ausland verzieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden.

Dies gilt auch, wenn die Person mehrere Wohnungen hat (Haupt- und Nebenwohnung) und aus einer Wohnung auszieht. Die Abmeldung kann sowohl bei der Meldebehörde der Hauptwohnung als auch bei der Meldebehörde der Nebenwohnung erfolgen.

Benötigt wird lediglich ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass etc.)

Es fallen keine Gebühren an. Bei einer verspäteten Abmeldung kann ein Bußgeld verhängt werden.

Zwei Wochen nach Auszug