Urkunden aus dem Geburtenregister


Leistungsbeschreibung


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Standesamt

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter/in Frau Lüken
  • Sachbearbeiter/in Frau Berens