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Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Briefwahl)


Leistungsbeschreibung

Es können nur Briefwahlunterlagen von Wahlberechtigten angefordert werden, die im Wählerverzeichnis der Stadt Lingen (Ems) eingetragen sind.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage

Gemäß Artikel 8 der Niedersächsischen Verfassung sind alle Deutschen wahlberechtigt, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • am Tag der Wahl seit mindestens drei Monaten im Land Niedersachsen ihren Wohnsitz haben und
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind